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   OLG München, 02.06.2020 - 3 U 7229/19   

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OLG München, 02.06.2020 - 3 U 7229/19 (https://dejure.org/2020,13687)
OLG München, Entscheidung vom 02.06.2020 - 3 U 7229/19 (https://dejure.org/2020,13687)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 3 U 7229/19 (https://dejure.org/2020,13687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 128 Abs. 4, § 522; BGB § 31, § 214 Abs. 1, § 826
    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs im Falle eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs bei Klageerhebung im Jahr 2019

  • rewis.io

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs im Falle eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs bei Klageerhebung im Jahr 2019

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Deggendorf, 10.12.2019 - 32 O 348/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei einem vom Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus OLG München, 02.06.2020 - 3 U 7229/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 10.12.2019, Aktenzeichen 32 O 348/19, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 10.12.2019, Az.: 32 O 348/19, wird aufgehoben.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 10.12.2019, Aktenzeichen 32 O 348/19, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 02.06.2020 - 3 U 7229/19
    Zwar ist dem Kläger insoweit Recht zu geben, als der Bundesgerichtshof nach Medienberichten (schriftliche Gründe liegen noch nicht vor) mit Urteil vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) entschieden hat, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen die Herstellerin des Wagens zustehen, da diese dem Käufer aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB haftet.

    Anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) zugrunde lag (entsprechendes gilt für die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 15.10.2019 - 24 U 797/19), wurde vorliegend jedoch erst im Jahr 2019 Klage erhoben.

  • OLG München, 15.10.2019 - 24 U 797/19

    Schadensersatzansprüche - Motor der Baureihe "EA 189"

    Auszug aus OLG München, 02.06.2020 - 3 U 7229/19
    Soweit der Kläger vorbringt, in seiner Entscheidung vom 15.10.2019 (Az.: 24 U 797/19) habe das Oberlandesgericht München bei vergleichbarer Sachlage einen Schadensersatzanspruch des Klägers gegen die Beklagte wegen sittenwidriger Schädigung bejaht, auch der BGH habe nunmehr darauf hingewiesen, dass den durch den Dieselskandal Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zustehe (Schriftsatz vom 11.05.2020, Seiten 1/2 = Bl. 127/128 d.A.), vermag dieses Vorbringen der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) zugrunde lag (entsprechendes gilt für die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 15.10.2019 - 24 U 797/19), wurde vorliegend jedoch erst im Jahr 2019 Klage erhoben.

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG München, 02.06.2020 - 3 U 7229/19
    Die Verjährungsfrist habe erst mit dem Zeitpunkt des Rückrufes des streitgegenständlichen Fahrzeugs bzw. des Beschlusses des BGH vom 08.01.2019 (VIII ZR 225/17) begonnen.
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

    Stromlieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Auszug aus OLG München, 02.06.2020 - 3 U 7229/19
    Eine Klageerhebung gegen die Beklagte wäre ihm auch im Jahr 2015 zumutbar gewesen, denn die vorliegende wenige Seiten umfassende Klagebegründung, die sich weder mit einem Schädigungsvorsatz noch einer sekundären Darlegungslast der Beklagten geschweige denn mit rechtlichen Erwägungen befasst, hätte der Kläger auch schon im Jahr 2015 anbringen können (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 279/11 -, Rn. 47, juris, wonach die von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB geforderte Kenntnis des Gläubigers vorhanden ist, wenn er aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie ihm zumutbar ist).
  • OLG Hamm, 06.10.2020 - 46 U 15/19

    VW, Verjährung Schadensersatzansprüche, Abgasskandal, Dieselskandal, Rückwirkung

    Ausgehend von den geschilderten Vorgängen im Jahr 2015 und der darauf beruhenden massiven sowie auch in die Details gehenden Berichterstattung in den gesamten Medien, dem Verhalten der Beklagten selbst und den Erklärungen des Kraftfahrtbundesamtes ist es als geradezu unverständlich anzusehen, wenn ein Käufer bzw. Besitzer eines Dieselfahrzeuges der Beklagten hinsichtlich der individuellen Betroffenheit keine weiteren Erkundigungen einholt (vgl. OLG München, Beschlüsse vom 5. Februar und 10. März 2020 - 3 U 7392/19 - Beschluss vom 2. Juni 2020 - 3 U 7229/19 -).

    Sowohl die Umstände, die einen Ersatzanspruch begründen könnten, als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass die Beklagte als mögliche Haftungsschuldnerin in Betracht kommt, sind ihm zumindest infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben (vgl. OLG München, Beschlüsse vom 5. Februar, 10. März und 2. Juni 2020, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 U 108/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn der

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise angenommen, für den Vorwurf eines grob fahrlässigen Verhaltens reiche vor dem Hintergrund der umfassenden Berichterstattung in den Medien über den sogenannten Abgasskandal und der Möglichkeit über die von der Beklagten und ihren Konzerntöchtern freigeschalteten Internetseiten mittels der Eingabe der FIN die Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs zu überprüfen bereits die Kenntnis vom Einbau eines Dieselmotors der Beklagten im erworbenen Fahrzeug aus (so OLG Koblenz, Urteil vom 24.08.2020, Az. 12 U 2000/19; OLG Oldenburg, Urteil vom 20.02.2020, Az. 14 U 219/19; OLG München Beschlüsse vom 05.02.2020, Az. 3 U 7392/19, vom 02.06.2020, Az. 3 U 7229/19, und vom 20.07.2020, Az. 3 U 3018/20, jeweils veröffentlicht in beck-online).

    So habe er Indizien nachzugehen, die auf einen Anspruch gegen eine Person hindeuteten und Ermittlungen anzustellen, die auf der Hand lägen (OLG München, Beschluss vom 02.06.2020, 3 U 7229/19, a. a. O.).

  • LG Saarbrücken, 04.09.2020 - 12 O 496/19

    Die Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB setzt neben der Erhebung der

    Soweit der Kläger sich trotz der sich insoweit regelrecht aufdrängenden Umstände nicht weiter informiert hat, fällt ihm - wie die Kammer bereits entschieden hat - grob fahrlässige Unkenntnis zur Last (Kammer, Urteile vom 13.12.2019 - 12 O 56/19, juris und für ein Fahrzeug wie hier Urteil vom 13.12.2019 - 12 O 117/19; ebenso jetzt OLG Koblenz, Urteil vom 30.6.2020 - 3 U 1785/19, juris; OLG Stuttgart, Urteile vom 7.4.2020 - 10 U 455/19, juris und vom 14.4.2020 - 10 U 466/19, juris; OLG Köln, Beschluss vom 4.3.2020 - 26 U 73/19, juris; OLG München, MDR 2020, 348 und Beschlüsse vom 5.2.2020 - 3 U 7392/19, juris und vom 2.6.2020 - 3 U 7229/19, juris).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2021 - 12 U 104/20
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise angenommen, für den Vorwurf eines grobfahrlässigen Verhaltens reiche vor dem Hintergrund der umfassenden Berichterstattung in den Medien über den sogenannten Abgasskandal und der Möglichkeit über die von der Beklagten und ihren Konzerntöchtern freigeschalteten Internetseiten mittels der Eingabe der FIN die Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs zu überprüfen bereits die Kenntnis vom Einbau eines Dieselmotors der Beklagten im erworbenen Fahrzeug aus (so OLG Koblenz, Urteil vom 24.08.2020, Az. 12 U 2000/19; OLG Oldenburg, Urteil vom 20.02.2020, Az. 14 U 219/19; OLG München Beschlüsse vom 05.02.2020, Az. 3 U 7392/19, vom 02.06.2020, Az. 3 U 7229/19, und vom 20.07.2020, Az. 3 U 3018/20, jeweils veröffentlicht in beck-online).

    So habe er Indizien nachzugehen, die auf einen Anspruch gegen eine Person hindeuteten und Ermittlungen anzustellen, die auf der Hand lägen (OLG München, Beschluss vom 02.06.2020, 3 U 7229/19, a. a. O.).

  • LG München I, 05.10.2020 - 31 O 15582/19

    Beginn der Verjährungsfrist im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal"

    OLG München Hinweisbeschlüsse vom 03.12.2019 - 20 U 5741/19; v. 05.02.2020 - 3 U 7392/19; Beschluss vom 01.09.2020 - 3 U 4079/20, BeckRS 2020, 22104; Beschluss vom 14.08.2020 - 3 U 3018/20, BeckRS 2020, 20317; Beschluss vom 09.06.2020 - 3 U 2049/20, BeckRS 2020, 13124; Beschluss vom 02.06.2020 - 3 U 7229/19, BeckRS 2020, 11023; Beschluss vom 10.03.2020 - 3 U 7392/19, BeckRS 2020, 3135), ebenso derjenigen z.B. des LG Freiburg (Breisgau), Urteil v. 27.03.2020 - 8 O 152/19; LG Saarbrücken, Urteil v. 13.12.2019 - 12 O 56/19 - worauf jeweils Bezug genommen wird, entgegen anderer Ansicht, z.B. OLG Oldenburg Urteil v. 30.01.2020 - 1 U 131/19, 1 U 137/19.
  • OLG Brandenburg, 07.06.2021 - 1 U 52/20

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Käufers eines vom sog.

    Soweit in Teilen der Rechtsprechung (OLG Koblenz, BeckRS 2020, 173110LG Stuttgart, Urteil vom 7.4.2020, 10 U 455/19, zitiert nach juris OLG Köln, Beschluss vom 4.3.2020, 26 U 73/19, zitiert nach juris; OLG München, Beschlüsse vom 5.2.2020, 3 U 7392/19, vom 2.6.2020, 3 U 7229/19, und vom 20.7.2020, 3 U 3018/20, jeweils zitiert nach juris) im Blick auf die eingehende Medienberichterstattung zum Abgasskandal etwas anderes vertreten wird, kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe

    Soweit in Teilen der Rechtsprechung (OLG Koblenz, BeckRS 2020, 173110LG Stuttgart, Urteil vom 7.4.2020, 10 U 455/19, zitiert nach juris OLG Köln, Beschluss vom 4.3.2020, 26 U 73/19, zitiert nach juris; OLG München, Beschlüsse vom 5.2.2020, 3 U 7392/19, vom 2.6.2020, 3 U 7229/19, und vom 20.7.2020, 3 U 3018/20, jeweils zitiert nach juris) im Blick auf die eingehende Medienberichterstattung zum Abgasskandal etwas anderes vertreten wird, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Flensburg, 02.07.2021 - 3 O 303/20

    Dieselskandal: Voraussetzungen der Verjährungshemmung bei Anmeldung zur

    Soweit der Kläger sich trotz der sich insoweit regelrecht aufdrängenden Umstände nicht weiter informiert hat, fällt ihm - wie die Kammer bereits entschieden hat - grob fahrlässige Unkenntnis zur Last (Kammer, Urteile vom 13.12.2019 - 12 O 56/19, juris und für ein Fahrzeug wie hier Urteil vom 13.12.2019 - 12 O 117/19; ebenso jetzt OLG Koblenz, Urteil vom 30.6.2020 - 3 U 1785/19, juris; OLG Stuttgart, Urteile vom 7.4.2020 - 10 U 455/19, juris und vom 14.4.2020 - 10 U 466/19, juris; OLG Köln, Beschluss vom 4.3.2020 - 26 U 73/19, juris; OLG München, MDR 2020, 348 und Beschlüsse vom 5.2.2020 - 3 U 7392/19, juris und vom 2.6.2020 - 3 U 7229/19, juris).
  • LG Traunstein, 14.06.2021 - 3 O 3181/20

    Schadensersatz, Kaufpreis, Fahrzeug, Kaufvertrag, Bescheid, Annahmeverzug,

    Dabei schließt sich das Gericht auch den in dem Beschluss des OLG München vom 02.06.2020 dargelegten Erwägungen an (vgl. OLG München, Beschl. v. 02.06.2020 - 3 U 7229/19 = BeckRS 2020, 11023, Rn. 21, beck-online; vgl. auch: OLG München, Beschl. v. 10.03.2021 - 17 U 6060/20).
  • LG Traunstein, 21.09.2020 - 3 O 3725/19

    Schadensersatz, Fahrzeug, Software, Annahmeverzug, Kenntnis, Feststellung,

    Dabei schließt sich das Gericht auch den in dem Beschluss des OLG München vom 02.06.2020 dargelegten Erwägungen an (vgl. OLG München, Beschl. v. 02.06.2020 - 3 U 7229/19 = BeckRS 2020, 11023, Rn. 21, beck-online).
  • OLG München, 03.08.2020 - 21 U 2789/20

    Anmeldung, Kaufpreis, Beweislast, Berufung, Berechnung, Anspruch, Verbraucher,

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